1. Inhalte der Partner-Webseiten

Seiten mit Klick-Aufforderungen oder Klick-Zwängen im Rahmen von Gewinnspielen oder ähnlichem, Paid-for-Action-Seiten, SMS-Versand, Spendenclicks usw. sind von der Teilnahme am 1blu-Partnerprogramm ausgeschlossen. Nicht erlaubt sind Internetseiten mit Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen. Des Weiteren sind keine Internetpräsenzen erlaubt, die erotische, pornographischen oder extremistischen (insbesondere rechtsextremistische) oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte haben.

2. Verwendung der 1blu-Werbemittel

Die Partner binden auf ihren Webseiten Werbemittel wie Banner oder Textlinks ein, die von 1blu erstellt werden.. Den Partnern ist es nicht erlaubt, selbst erstellte Werbemittel einzusetzen oder die von 1blu zur Verfügung gestellten Werbemittel in irgendeiner Form zu verändern. Die Partner dürfen im Rahmen von Suchmaschinenmarketing (z.B. Adwords, Sponsored Listings) keine Anzeigen mit folgenden oder ähnlichen Begriffen schalten: 1blu, 1blu AG, 1blu-eShops, 1blu-vServer, 1blu-DedicatedServer, 1blu-Webhosting. Die 1blu AG behält sich vor, diese Begriffe gegebenenfalls um weitere zu erweitern, die den Partnern dann mitgeteilt werden.

Begriffe, die für die 1blu AG markenrechtlich geschützt sind, dürfen nicht als sogenannte Adwords oder Sponsored Listings geschaltet werden. Der Partner ist außerdem nicht berechtigt, solche Anzeigen in Suchmaschinen zu schalten, die aufgrund ihrer Art mit 1blu verwechselbar sind oder die beim Aufruf nicht auf die angemeldete oder angezeigte Partnerseite verlinken, sondern durch direkte Umleitung zu den 1blu-Internetseiten leiten. Verstößt der Partner gegen diese Bestimmungen, entsteht kein Provisionsanspruch.

3. Die Auszahlung der Prämien

Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach erfolgreichem Lastschrifteinzug mit dem Zustandekommen des Vertrages bei dem geworbenen Neukunden. Die Abrechnung erfolgt dabei jeweils im Folgemonat. Sollte ein Neukunde mehrfach geworben werden, erhält derjenige Partner die Provision, über den der Neukunde zuletzt geworben wurde. Der neue Vertragspartner (Besteller) und der Teilnehmer am Partner-Programm dürfen nicht die gleiche Partei (Person oder Firma) sein. Es können nur Neukunden geworben werden, die nicht innerhalb der letzten 6 Monate Kunden der 1blu AG waren. Das Vertragsverhältnis über die bestellte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Besteller und 1blu zustande.

Bitte beachten Sie, dass Provisionen nur dann gezahlt werden können, wenn die Zahlung des von Ihnen vermittelten Neukunden, wie vertraglich vereinbart, erfolgt ist. Für die Provisionierung der vermittelten 1blu-Produkte gilt die aktuelle Provisionsübersicht unter www.1blu.de/partnerprogramm. Eine Provisionierung erfolgt ausschließlich für die dort aufgeführten Produkte und Dienstleistungen.

4. Änderungen der Rahmenbedingungen

Die 1blu AG behält sich vor, das 1blu-Partnerprogramm ohne gesonderte Mitteilung zu ändern oder einzustellen, insbesondere wenn gesetzliche Regelungen oder gerichtliche Verfügungen dies zukünftig notwendig machen. Zum Zeitpunkt der Änderung oder Einstellung bereits verdiente Prämien werden jedoch gemäß den alten Regelungen - insofern rechtlich möglich - abgerechnet. Eine Änderung oder Einstellung des Partnerprogramms berührt nicht das Vertragsverhältnis zwischen 1blu und dem gewonnenen Neukunden. Mit der Teilnahme am 1blu-Partnerprogramm wird - ungeachtet des erreichten Volumens - keinerlei Arbeits-, Handelsvertreter- oder Anstellungsverhältnis begründet. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Erklärungen und Zusagen im Namen der 1blu AG abzugeben, oder sich als Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter der 1blu AG auszuweisen. Die 1blu AG behält sich vor, einzelne Teilnehmer nach einer Benachrichtigung per E-Mail von der Teilnahme am 1blu-Partnerprogramm auszuschließen.

Der Teilnehmer erklärt sich durch die Anmeldung im Rahmen des 1blu-Partnerprogramms mit diesen Regelungen einverstanden und akzeptiert die geltenden belboon-adbutler GmbH-Teilnahmebedingungen bzw. affilinet GmbH Bedingungen.